Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

die wichtigen Informationen zur neuen Regelung ab Mo., 26.04.21 in Kurzform:

a) Ab Mo., 26.04.21 dürfen die Kinder, die sich in der Schule selbst testen am Unterricht

teilnehmen (Testpflicht).

b) Kinder, die eine Bescheinigung mit negativem Ergebnis von einer Teststation oder einem

Arzt vorlegen, können ebenfalls am Unterricht teilnehmen. Diese Bescheinigung darf nicht

älter als 24 Stunden sein (Bescheinigung vorlegen).

c) Die Kinder bleiben zuhause, wenn die Eltern keine schulische Selbsttestung für Ihren

Sohn/Ihre Tochter wünschen oder keine Bescheinigung (Teststation/Ärztin) über ein

negatives Testergebnis vorlegen wollen.

d) Die Lehrkräfte können von den zuhause gebliebenen Kindern Leistungsnachweise

einfordern. Jüngere Schüler*innen müssen von den Eltern abgeholt werden, wenn sie nicht

am Test teilnehmen oder eine Bescheinigung (siehe oben) vorlegen.

e) Die Notbetreuungfindet weiterhin statt. Auch hier nehmen die Kinder an der Testung teil.

f) Fernunterrichtsetzt ein bei einem Wert von mehr als 165 (7-Tage-Inzidenz).

Dieses Bundesgesetz dient dem Schutz der Gesundheit aller Kinder, Jugendlichen und allen schulischen Mitarbeiter*innen. Dieses Gesetz, dass die demokratischen Gremien durchlaufen hat, kann unterschiedlich betrachtet und beurteilt werden.

Dennoch ist diese Regelung sinnvoll. Sie ist verständlich und aus Fürsorge für die Bürger*innen entstanden.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße und bleiben Sie und Ihre Familien gesund.

Dieter Koch-Schumacher f. d. Schulleitungsteam