Update 16.03.2020: Liebe Eltern, die Kriterien zur Notfallbetreuung haben sich inzwischen etwas verändert. Der Punkt 3 wurde um die Bereiche Justiz sowie Energie- und Wasserversorgung ergänzt. Zudem gilt das Angebot auch für alle Alleinerziehende, die keine andere Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Sollten Sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, dann haben wir unter diesem Link weiterführende Informationen für Sie.
