Notbetreuung ab 26.03. für die Stufen 5 und 6 – Voraussetzungen
Stand: 16.03.2020, 09:00 Uhr Liebe Eltern, wie bereits aus dem Dokument „Erklärungen zur Notfallbetreuung“ ersichtlich können wir frühestens ab dem 26.03.2020 eine Notfallbetreuung anbieten. Hierbei ist zu beachten, dass diese von Ihnen nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die folgenden Bedingungen auf Ihre Situation zutreffen: Ihr Kind besucht die Stufe 5 oder 6 [klick zum Weiterlesen]