Schulleitung

Notbetreuung ab 26.03. für die Stufen 5 und 6 – Voraussetzungen

Stand: 16.03.2020, 09:00 Uhr  Liebe Eltern, wie bereits aus dem Dokument „Erklärungen zur Notfallbetreuung“ ersichtlich können wir frühestens ab dem 26.03.2020 eine Notfallbetreuung anbieten. Hierbei ist zu beachten, dass diese von Ihnen nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die folgenden Bedingungen auf Ihre Situation zutreffen:   Ihr Kind besucht die Stufe 5 oder 6 [klick zum Weiterlesen]

2020-03-16T09:03:31+01:0016. März 2020|

Elternmitteilung – Notfallbetreuung u.a. – Update 16.03.2020

Update 16.03.2020: Liebe Eltern, die Kriterien zur Notfallbetreuung haben sich inzwischen etwas verändert. Der Punkt 3 wurde um die Bereiche Justiz sowie Energie- und Wasserversorgung ergänzt. Zudem gilt das Angebot auch für alle Alleinerziehende, die keine andere Möglichkeit haben, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Sollten Sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, dann haben wir unter diesem Link weiterführende Informationen [klick zum Weiterlesen]

2020-03-16T08:54:41+01:0015. März 2020|
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